In dem liberalisierten Energiemarkt der Strom und Gasversorger sollen möglichst viele Teile der Lieferkette dem freien Wettbewerb unterliegen. Dies soll dem Endverbraucher eine marktgerechte Versorgung zu günstigeren Konditionen ermöglichen. Um eine Monopolstellung der Netzbetreiber auszuschließen, sind die Nutzungsentgelte der Strom- & Gasnetze staatlich durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) reguliert. Die Versorgung mit Fernwärme ist ist weiterhin Angelegenheit der lokalen Netzbetreiber. Es muß jedoch das Verhältnis auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden.
Schritte zum vollständig liberalisierten Energiemarkt
- Netzzugang Dritter zu Übertragungs- und Verteilnetzen
- Regulierung der Netznutzungsentgelte und Netzanschlussbedingungen
- Entflechtung der Netzbetreiber um Dritten diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen
Historie
1996 - Erste EU-Richtlinie zur Elektrizitätsmarktliberalisierung (Richtlinie 96/92/EG vom 19. Dezember 1996 )
1998 - Erste EU-Richtlinie zur Gasmarktliberalisierung (Richtlinie 98/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998
1998 - Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt wird mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz des Jahres 1998 in nationales Recht umgesetzt
2003 - Revision der EU-Richtlinien zur Liberalisierung der Energiemärkte (Richtlinie 2003/54/EG bzw. Richtlinie 2003/55/EG)
7. Juli 2005 - Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz setzt die europäischen Richtlinien zum Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt von 2003 in nationales Recht um.
2004 – 2007 Liberalisierung des deutschen Gasmarktes
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