Wie wechselt man den Stromversorger?
Wann kann man den Stromversorger wechseln?
Wie lange dauert der Wechsel zum neuen Stromversorger?
Welche Kündigungsfristen muss man beachten?
Muss man den Vertrag beim Stromanbieter selbst kündigen?
Welche Kosten fallen für einen Wechsel an?
Sind für den Wechsel zum neuen Anbieter technische Änderungen erforderlich?
Wie funktioniert der Wechsel bei einem Tag- und Nachtstromzähler (Zweitarifzähler)?
Ist ein Stromanbieterwechsel auch bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen möglich?
Erhält man bereits bezahlte Abschläge vom alten Stromanbieter zurück?
1. Wie wechselt man den Stromversorger?
Der Wechsel des Stromversorgers mit EnPrimus.de ist ganz einfach, komfortabel und ohne Risiko.
In Ihrem persönlichen Zugang legen Sie Ihr Stromprofil an. Hierzu benötigen Sie Ihre Postleitzahl, Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) sowie optional den Anteil der Nebenzeit (Nachtzeit) und Ihren speziellen Wunsch.
Für einen optimalen Angebotsvergleich entnehmen Sie bitte Ihren Jahresverbrauch aus Ihrer letzten Jahresabrechnung.
Nun können Sie eine Anfrage starten. EnPrimus.de erhält Ihre Anfrage und setzt sich anschließend mit den zutreffenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Verbindung, erarbeitet und recherchiert für Sie attraktive Angebote. Das EVU hat hierfür einen durch Sie bestimmten Zeitrahmen zur Verfügung, und kann im Rahmen seiner Möglichkeiten ein für Sie attraktives Angebot erstellen.
Nach Ablauf der Bearbeitungszeit werden alle für Sie eingegangenen und auf Ihr Profil zutreffenden Angebote im Menü Angebote in einer übersichtlichen Form dargestellt. Hier wird Ihnen automatisch das insgesamt günstigste und das auf Ihren speziellen Wunsch günstigste und zutreffendste Angebot besonders hervorgehoben.
Sobald Sie Ihr Wunschangebot und Ihren Wunschanbieter gefunden haben, klicken Sie einfach auf den Button WECHSELN.
Sie brauchen jetzt nur noch das Online-Formular ausfüllen und Ihre Angaben bestätigen. Alles Weitere übernehmen dann EnPrimus.de und Ihr neuer Stromversorger!
2. Wann kann man den Stromversorger wechseln?
Grundsätzlich können Sie Ihren Stromversorger jederzeit wechslen, sofern Sie die mit Ihrem derzeitigen Stromversorger vertraglich vereinbarten und geregelten Kündigungsfristen einhalten.
Sobald Ihr Vertrag von Preissteigerungen betroffen ist, haben Sie das Recht einer Sonderkündigung und können einen Wechsel vornehmen. Achten Sie jedoch auf die sehr kurz bemessene Kündigungsfrist.
Sollten Sie die Frist von Ihrem Sonderkündigungsrecht verpassen, verlängert sich der Vertrag um einen längeren Zeitraum.
3. Wie lange dauert der Wechsel zum neuen Stromversorger?
Der Wechsel zum neuen Stromversorgers dauert nach Abschluss des Vertrages ca. 6 bis 8 Wochen. Dies ist durch die gesetzliche Fristenregelungen festgelegt. Durch eventuelle Kündigungsfristen kann sich jedoch der Wechsel zum neuen Stromversorger verzögern.
Oftmals kann sich ein Anbieterwechsel in Verbindung mit Anzahlung, Kaution oder Vorauskasse zusätzlich verzögern. Der Grund hierfür liegt darin, dass manche Anbieter den Zahlungseingang abwarten und anschließend den Wechsel einleiten.
4. Welche Kündigungsfristen muss man beachten?
Sollten Sie in der Grundversorgung sein, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Monats.
Wenn Sie jedoch bei Ihrem Grundversorger einen anderen Stromtarif gewählt oder mittlerweile zu einem anderen Stromversorger gewechselt haben, so gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem jeweiligen Vertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.
Diese Sonderverträge können allerdings meist erst nach Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt werden.
5. Muss man den Vertrag beim Stromanbieter selbst kündigen?
Nein, Sie brachen nicht selbst kündigen. Durch die Unterzeichnung Ihres neuen Stromlieferantrags beauftragen Sie automatisch Ihren neuen Stromversorger, die Kündigung Ihres alten Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen.
Sofern Sie aufgrund von Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten Sie die Kündigung selbst vornehmen, da hierfür nur sehr kurze Fristen zur Verfügung stehen.
6. Welche Kosten fallen für einen Wechsel an?
Der Wechsel des Stromanbieters ist für Sie grundsätzlich kostenfrei.
7. Sind für den Wechsel zum neuen Anbieter technische Änderungen erforderlich?
Nein, normalerweise sind für einen Anbieterwechsel keine technischen Änderungen notwendig.
Ihr zuständiger Netzbetreiber übernimmt weiterhin die Ablesung und Wartung des Stromzählers. Abweichend kann vereinbart werden, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und Ihrem Netzbetreiber mitteilen.
8. Wie funktioniert der Wechsel bei einem Tag- und Nachtstromzähler (Zweitarifzähler)?
Grundsätzlich funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler genauso wie bei den anderen Zählern.
Jedoch wird der günstigere Nachtstromtarif (Nebentarif) nur von den örtlichen Grundversorgern angeboten. Folglich unterscheiden die anderen Stromversorger kaum zwischen Tag- und Nachtstrom und Sie bekommen dann einen ganztägigen Strompreis berechnet. Auch dies kann sich trotzdem für Sie rechnen.
Sie sollten sich vor einem Wechsel des Stromanbieters bei Ihrem örtlichen Grundversorger informieren, ob Ihnen trotz Wechsel weiterhin der günstigere Nachtstromtarif zur Verfügung steht.
Wenn Sie über einen Zweitarifzähler verfügen, sollten Sie sich vorab bei Ihrem Wunschanbieter erkundigen, ob dieser Zweitarifzähler beliefert.
Bei gesonderten Stromzählern ist ein Wechsel beim normalen Haushaltsstrom ohne weiteres möglich.
9. Ist ein Stromanbieterwechsel auch bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen möglich?
Grundsätzlich ist ein Stromanbieterwechsel bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen möglich. Entsprechende Tarife bieten jedoch nur die lokalen Stromversorger an. Überregionale Stromversorger unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom.
10. Erhält man bereits bezahlte Abschläge vom alten Stromanbieter zurück?
Selbstverständlich erhält man bereits bezahlte Abschläge zurück. Ihr bisheriger Stromanbieter stellt eine Abschlussrechnung auf.




