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Missbrauchsantrag gegen die vier großen Stromversorger

LichtBlick und Bundesverband Neuer Energieanbieterstellen Missbrauchsantrag gegen die vier großen Stromversorger E.On, RWE, EnBW und Vattenfall:"Ungerechtfertigte Gewinne in dreistelliger Millionenhöhe"

Hamburg/Berlin: Der Stromanbieter LichtBlick fordert gemeinsam mit dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) die vier großen deutschen Stromnetzbetreiber E.On, RWE, EnBW und Vattenfall auf, die Zusammenarbeit bei der Regelenergiebereitstellung kosteneffizienter zu gestalten. Dadurch könnten unnötig entstehende Kosten in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro pro Jahr vermieden und eingespart werden. Dazu haben LichtBlick und bne einen förmlichen Missbrauchsantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt. Das geltende Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Zusammenarbeit gesetzlich vor. Die Bundesnetzagentur hat jetzt im Rahmen des inzwischen eingeleiteten offiziellen Missbrauchsverfahrens die Aufgabe, den Sachverhalt zu prüfen und gesetzeskonformes Verhalten durchzusetzen.

"Allein im Jahr 2007 wären den Stromverbrauchern knapp 500 Millionen Euro erspart geblieben, wenn die Übertragungsnetzbetreiber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zusammenarbeit nachgekommen wären.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. "Wir fordern die Bundesnetzagentur auf, das Verfahren innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zweimonatsfrist zu entscheiden und die in den letzten zwei Jahren zu Unrecht entstandenen Mehrerlöse in Höhe von über 800 Millionen Euro abzuschöpfen."

Die vier Stromnetzbetreiber und Stromanbieter E.On, RWE, EnBW und Vattenfall sind als Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, Regelenergie bereit zu stellen. Regelenergie wird benötigt, um Abweichungen zwischen dem Verbrauch der Kunden (Nachfrage) und der Einspeisung (Angebot) auszugleichen. Dieser Ausgleich ist notwendig, um die Netzstabilität gewährleisten zu können. Derzeit nimmt jeder Übertragungsnetzbetreiber diesen Ausgleich für seine Regelzone separat vor und hält dafür entsprechende Kraftwerksleistungen, ManPower und Infrastruktur vor. Dieses zwischen den Übertragungsnetzbetreibern unabgestimmte Vorgehen führt regelmäßig zu der absurden Situation, dass im Übertragungsnetz A eine Unterdeckung ausgeglichen wird, während zeitgleich eine im Übertragungsnetz B aufgetretene Überspeisung zum Ausgleich hätte genutzt werden können. Durch das unkoordinierte Vorgehen werden diese Synergien derzeit nicht genutzt, so dass beide Vorgänge in jedem Übertragungsnetz einzeln zu Aufwand und Kosten führen, die den Netznutzern in Rechnung gestellt werden. Durch eine gemeinsame Regelung und gegenseitige Saldierung, die schon heute technisch und organisatorisch und unter Berücksichtigung der derzeitigen Eigentumsverhältnisse möglich wäre, könnten diese Kosten eingespart werden.

Der bne und LichtBlick haben auf Grundlage der von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Regelenergiemengen und Regelenergiepreise viertelstundengenau für die Jahre 2006 und 2007 in einem wissenschaftlichen Gutachten die möglichen Synergien untersuchen lassen. Die dramatischen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Bei einer Saldierung aller Ungleichgewichte zwischen den vier Regelzonen hätte in 75 % aller Viertelstunden der Jahre 2006 und 2007 der Bedarf an Ausgleichsenergie gesenkt werden können.
  • Durch die Saldierung wären in 2006 der Bedarf an positiver Ausgleichsenergie um 30 % und der Bedarf an negativer Ausgleichsenergie um 31 % gesunken; dies entspricht einer absoluten Reduktion von jeweils 1.162 Millionen Kilowattstunden.
  • Im Jahre 2007 hätte das Einsparpotenzial mit 1.186 Millionen Kilowattstunden annähernd das gleiche Niveau erreicht.
  • Durch die mit der Saldierung verbundene Reduzierung des Bedarfs an Ausgleichsenergie hätten im Jahr 2006 die Kosten für die Beschaffung von Regelenergie von ca. 829 Millionen Euro auf bis zu 515 Millionen Euro, also um 314 Millionen Euro, reduziert werden können.
  • Für das Jahr 2007 hätte das Sparpotential rund 494 Millionen Euro betragen.

Die Verschiebung dieser gewaltigen Summen von den Netznutzern und damit den Verbrauchern zu den mit den Übertragungsnetzbetreibern verbundenen Erzeugungsgesellschaften von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall ist mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Der Gesetzgeber hat die Betreiber von Übertragungsnetzen in § 22 Absatz 2 Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, so eng zusammenzuarbeiten, dass der Aufwand für Regelenergie in größtmöglichem Umfang gesenkt wird. Dies hat bereits zu gemeinsamen Ausschreibungen für den Regelenergiebedarf geführt. An der getrennten Regelung und Bewirtschaftung der jeweiligen Übertragungsnetze haben die vier Gesellschaften aber nichts geändert, so dass sie hier ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.

"E.On und RWE haben gerade in den letzten Tagen betont, dass das Nebeneinander von vier Übertragungsnetzgesellschaften in Deutschland ein Ergebnis ‚historischer Zufälligkeiten’ und ‚nie ganz optimal gewesen’ sei. Offenbar hat dieser ‚nie ganz optimale’ Zustand aber zu Gewinnen bei den Konzernen geführt, die sich allein bei diesem Thema auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr summieren.", so von Tschischwitz. "Die späte aber öffentliche Einsicht der Übertragungsnetzbetreiber sollte die Bundesnetzagentur sich jetzt zu Eigen machen und diesem Missstand schnell und entschlossen ein Ende setzen. Auch das Abschöpfen der Gewinne aus der Vergangenheit ist im Energiewirtschaftsgesetz explizit als Möglichkeit vorgesehen. Die Bundesnetzagentur sollte davon Gebrauch machen."