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Förderung der Photovoltaik Anlagen
Solarzellen einer PV-Anlage
Solarzellen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung

einer Photovoltaik Anlage?

Netzgebundene Photovoltaikanlagen erhalten für den eingespeisten Strom mehr Geld, als die Betreiber selbst für bezogenen Strom zahlen müssten.
Dies ist durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt.
Je nach dem Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist.

 

Wenn Sie im Jahr 2008 eine Anlage auf Ihrem Dach errichten erhalten Sie

für 20 Jahre 46,75 Cent / kWh.

Es gibt folgende Arten von Photovoltaikanlagen:

  • Anlagen, die an oder auf einem Gebäude angebracht sind und 2008 errichtet werden, werden mit 46,75 Cent / kWh vergütet.
  • Feldanlagen (die auf dem Boden stehen) die 2008 errichtet werden, werden mit 35,49 Cent / kWh vergütet.
  • Fassadenanlagen erhalten einen Zuschlag von zusätzlich 5,00 Cent / kWh.

Diese Beträge sinken seit 1. Januar 2005 für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen jährlich um 5,0 % bzw. 6,5 & bei Feldanlagen gegenüber der Vergütung des Vorjahres. 

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, über die Vergütung des Stroms (in Cent): 

Anlagentyp

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Feldanlagen

43,42

40,60

37,96

35,49

33,18

31,02

An oder auf einem Gebäude

54,53

51,80

49,21

46,75

44,42

42,19

Fassadenanlagen (zusätzlich)

5,0

5,0

5,0

5,0

5,0

5,0

 

 

 

 

 

 

 

über 30 kWh

51,87

49,28

46,82

44,48

42,26

40,15

über 100 kWh

51,30

48,74

46,30

43,99

41,79

39,70

Wichtig: Die Einspeisevergütung des Inbetreibnahmejahres ist für 20 Jahre gleichbleibend & staatlich garantiert nach dem EEG.

Beispiel 1
2008 bauen Sie eine Gebäudeanlage (46,75 Cent) an der Fassade des Gebäudes (+ 5,0 Cent) und erhalten so eine Vergütung von 51,75 Cent / kWh.
Diese Vergütung erhalten Sie die nächsten 20 Jahre.

Bei Anlagen über 30 kWh werden die ersten 30 kWh mit dem normalen Satz vergütet, alle kWh darüber mit einem geringeren Satz . Das gleiche gilt für Anlagen die sogar über 100 kWh installierte Leistung haben. Jede kWh über 100 kWh-Anlagen wird wiederum etwas geringer vergütet (siehe Tabelle).

Beispiel 2
2008 wird eine Dachanlage mit 40 kWh installiert.
Für ein Drittel der Anlage (=30kWh) erhalten Sie eine Vergütung von 46,75 Cent / kWh. Für das restliche Drittel (10kWh) erhalten Sie 44,48 Cent / kWh.